Investitionen/Betriebsmittel

Kommunales Förderprogramm für KMU und Existenzgründer(Zuschuss)

Der Landkreis Harburg gewährt in Zusammenarbeit mit seinen Städten und Gemeinden Investitionszuschüsse für kleine und mittlere Unternehmen sowie für Existenzgründer. Die KMU-Förderung zielt darauf ab, neue Arbeitsplätze zu schaffen und vorhandene Arbeitsplätze zu sichern. Dafür stehen bis zu 50 TEUR Zuschuss je Investitionsvorhaben zur Verfügung.

 

Niedersachsenkredit

Mit dem Niedersachsenkredit können langfristige Investitionen (Kreditbetrag 20  bis  max. 500 TEUR je Vorhaben) und Betriebsmittel (Kredithöchstbetrag 500 TEUR je Vorhaben) finanziert werden. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (bis 10 Mio. EURO Umsatz), Existenzgründer und Freiberufler.

Niedersachsen-Gründerkredit

Ziel der Förderung sind langfristige Investitionen in Niedersachsen sowie die Erleichterung von Betriebsmittelfinanzierungen. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (bis 10 Mio. EURO Umsatz), Existenzgründer und Freiberufler bis zu 3 Jahren nach Geschäftsaufnahme. Förderungsfähig sind Investitionen und Betriebsmittel in Höhe von max. 500 TEUR je Vorhaben.

ERP-Gründerkredit - StartGeld 

Mit dem StartGeld der KFW können alle Formen der Existenzgründung, auch im Nebenerwerb, mit einem Finanzierungsvolumen von bis zu 100 TEUR gefördert werden - davon  bis zu 30 TEUR für Betriebsmittel. Die Antraggstellung ist möglich von der Gründung bis zu einem Unternehmensalter von drei Jahren. Durch die obligatorische 80%ige Haftungsfreistellung ist eine Finanzierung auch bei nicht ausreichenden Sicherheiten möglich.

ERP-Gründerkredit - Universell

Größere Gründungsvorhaben mit über 100 TEUR Fremdkapitalbedarf können mit dem  Gründerkredit - Universell der KFW finanziert werden. Förderungsfähig sind 100% der notwendigen Investitionen und Betriebsmittel, eingeschlossen sind auch Übernahmen von Unternehmen oder Unternehmensanteilen in Form von asset-deals.Der Höchstbetrag der Förderung liegt bei 10 Mio. EURO, der Anteil der betriebsmittelfinazierung am Gesamtvolumen ist nicht begrenzt. Auch erneute Unternehmensgründungen können gefördert werden, wenn aus der ersten Gründung keine Verbindlichkeiten mehr bestehen.

KFW-Unternehmerkredit - Fremdkapital und 

KFW-Unternehmerkredit - Nachrangkapital 

Der Unternehmerkredit ermöglicht kleinen und mittelständischen Unternehmen und Freiberuflern, die länger als 3 Jahre am Markt sind, eine zinsgünstige Fianzierung von Vorhaben im In-und Ausland. Der Unternehmerkredit- Fremdkapital  bietet Unternehmen eine Fremdkapitalfinanzierung für Investitionen und Betriebsmittel bis zu 10 Mio. EURO je Vorhaben. Es besteht die Möglichkeit einer 50% igen Haftungsfreistellung für die Hausbank bis zu  5 Mio. EURO. Beim Unternehmerkredit-Nachrangkapital liegt der Kredithöchstbetrag bei 4 Mio EURO pro Vorhaben.

ERP-Kapital für Gründung

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die in den letzten drei Jahren gegründet wurden. Diese Unternehmen können damit Ihren Finanzierungsanteil auf bis zu 30 Prozent aufstocken, max. 500 TEUR. Voraussetzung ist ein Eigenkapital von 15% der förderfähigen Summe. Da es sich bei diesem Programm um ein Nachrangdarlehen handelt, wird es ähnlich wie Eigenkapital behandelt.

 

 

Ihre Ansprechpartnerin bei der WLH:

Petra Zemke, Tel. 04181/92360, E-Mail: zemke(at)wlh.eu